Ausbildung VDH-Richter/Richterin Gebrauchshundesport im SGSV


Ansprechpartner in den Landesverbänden (OfG`s)

LV Berlin Brandenburg
Uwe Münch
LV Mecklenburg Vorpommern
Enrico Nützmann
LV Sachsen
Robert Döring
LV Sachsen Anhalt
Mario Dabbert
LV Thüringen
Anna Mohring

1. Voraussetzungen

      Mind. 23 Jahre alt

      Mind. 5 Jahre Mitgliedschaft in einem od. mehreren VDH-Verbänden

      Inhaber VDH-Sachkundenachweis

      Erfahrung als Prüfungsleiter

      Mind. 2 Hunde selbst ausgebildet und in IGP 1-3 erfolgreich auf Prüfungen geführt oder mind. 1 Hund erfolgreich auf VDH-DM IGP geführt

      Mind. 1 Hund in BH & FH geführt

      Vergleichbare Tätigkeiten im Diensthundewesen können angerechnet werden

 


2. Bewerbung   

      Schriftlich über Vereinsvorstand an LRO des Landesverbandes

      Umfasst folgende Unterlagen:

o   Lebenslauf des Bewerbers inkl. Sportlichem Werdegang

o   Schriftliche Bewerbung

o   Stellungnahme des Vereinsvorstandes

o   Ablichtung:        Leistungsurkunden, Sachkunde

o   Verzichtserklärung auf finanzielle Ansprüche

o   Verzichtserklärung bei Unfällen

o   5 Jahre Bindung als VDH-Richter im Verband 

 


3. Aufnahmeprüfung

      Schriftliche Prüfung zu kynologischen Themen (orientiert am Ausbildungsleitfaden-ALF) sowie Inhalten der Prüfungsordnung

      Besprechung der Bewertungsrichtlinien sowie erste praktische Übungen im Rahmen einer simulierten Vereinsprüfung

      Teilnahme an Teilbereichen der Abschlussprüfung vorheriger VDH-Richteranwärter

      Bei Erfolg – Ernennung zum VDH-Richteranwärter

 


4. Anwartschaften   

      Über LRO des Landeserverbandes wird ein erfahrener und geeigneter VDH-Richter Gebrauchshundsport als Patenrichter zugeordnet

      Gemeinsames Richten von Prüfungen/ Meisterschaften im Zeitraum von 1-2 Jahren

      Step by Step selbstständige Beurteilung & Besprechung der vorgeführten Hunde (unter Kontrolle vom beigestellten VDH-Richter GHS)

      Fertigung eines schriftlichen Berichts über den Prüfungsablauf sowie Begründung der vergebenen Wertnoten

      Mindestanzahl an Anwartschaften: 50 Hunde in verschiedenen Prüfungsstufen und Sparten (IGP, IBGH, FH) sowie 10 Hunde in der BH

 


5. Abschlussprüfung    

      Durchgeführt gemeinsam von allen dhv-Verbänden unter Leitung einer Prüfungskommission

      Theoretische Prüfung mit umfangreichen Fragen aus den Bereichen Kynologie, Verbandsstruktur, Inhalte Prüfungsordnung

      Praktisches Richten einer simulierten Prüfung sowie Besprechung mehrerer Hunde in versch. Abteilungen

      Spontanvortrag eines zugelosten Themas

      Nach bestandener Theorie und Praxis – Ernennung zum VDH-Richter Gebrauchshundsport auf Probe (für die Dauer von 3 Jahren)