Ausbildung VDH-Richter/Richterin Gebrauchshundesport im SGSV


Ansprechpartner in den Landesverbänden (OfG`s)

LV Berlin Brandenburg
Uwe Münch
LV Mecklenburg Vorpommern
Enrico Nützmann
LV Sachsen
Robert Döring
LV Sachsen Anhalt
Mario Dabbert
LV Thüringen
Anna Mohring

1. Voraussetzungen

●      Mind. 23 Jahre alt

●      Mind. 5 Jahre Mitgliedschaft in einem od. mehreren VDH-Verbänden

●      Inhaber VDH-Sachkundenachweis

●      Erfahrung als Prüfungsleiter

●      Mind. 2 Hunde selbst ausgebildet und in IGP 1-3 erfolgreich auf Prüfungen geführt oder mind. 1 Hund erfolgreich auf VDH-DM IGP geführt

●      Mind. 1 Hund in BH & FH geführt

●      Vergleichbare Tätigkeiten im Diensthundewesen können angerechnet werden

 


2. Bewerbung   

●      Schriftlich über Vereinsvorstand an LRO des Landesverbandes

●      Umfasst folgende Unterlagen:

o   Lebenslauf des Bewerbers inkl. Sportlichem Werdegang

o   Schriftliche Bewerbung

o   Stellungnahme des Vereinsvorstandes

o   Ablichtung:        Leistungsurkunden, Sachkunde

o   Verzichtserklärung auf finanzielle Ansprüche

o   Verzichtserklärung bei Unfällen

o   5 Jahre Bindung als VDH-Richter im Verband 

 


3. Aufnahmeprüfung

●      Schriftliche Prüfung zu kynologischen Themen (orientiert am Ausbildungsleitfaden-ALF) sowie Inhalten der Prüfungsordnung

●      Besprechung der Bewertungsrichtlinien sowie erste praktische Übungen im Rahmen einer simulierten Vereinsprüfung

●      Teilnahme an Teilbereichen der Abschlussprüfung vorheriger VDH-Richteranwärter

●      Bei Erfolg – Ernennung zum VDH-Richteranwärter

 


4. Anwartschaften   

●      Über LRO des Landeserverbandes wird ein erfahrener und geeigneter VDH-Richter Gebrauchshundsport als Patenrichter zugeordnet

●      Gemeinsames Richten von Prüfungen/ Meisterschaften im Zeitraum von 1-2 Jahren

●      Step by Step selbstständige Beurteilung & Besprechung der vorgeführten Hunde (unter Kontrolle vom beigestellten VDH-Richter GHS)

●      Fertigung eines schriftlichen Berichts über den Prüfungsablauf sowie Begründung der vergebenen Wertnoten

●      Mindestanzahl an Anwartschaften: 50 Hunde in verschiedenen Prüfungsstufen und Sparten (IGP, IBGH, FH) sowie 10 Hunde in der BH

 


5. Abschlussprüfung    

●      Durchgeführt gemeinsam von allen dhv-Verbänden unter Leitung einer Prüfungskommission

●      Theoretische Prüfung mit umfangreichen Fragen aus den Bereichen Kynologie, Verbandsstruktur, Inhalte Prüfungsordnung

●      Praktisches Richten einer simulierten Prüfung sowie Besprechung mehrerer Hunde in versch. Abteilungen

●      Spontanvortrag eines zugelosten Themas

●      Nach bestandener Theorie und Praxis – Ernennung zum VDH-Richter Gebrauchshundsport auf Probe (für die Dauer von 3 Jahren)