Ausbildung VDH-Richter/Richterin Gebrauchshundesport im SGSV
Ansprechpartner in den Landesverbänden (OfG`s)
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1. Voraussetzungen
● Mind. 23 Jahre alt
● Mind. 5 Jahre Mitgliedschaft in einem od. mehreren VDH-Verbänden
● Inhaber VDH-Sachkundenachweis
● Erfahrung als Prüfungsleiter
● Mind. 2 Hunde selbst ausgebildet und in IGP 1-3 erfolgreich auf Prüfungen geführt oder mind. 1 Hund erfolgreich auf VDH-DM IGP geführt
● Mind. 1 Hund in BH & FH geführt
● Vergleichbare Tätigkeiten im Diensthundewesen können angerechnet werden
2. Bewerbung
● Schriftlich über Vereinsvorstand an LRO des Landesverbandes
● Umfasst folgende Unterlagen:
o Lebenslauf des Bewerbers inkl. Sportlichem Werdegang
o Schriftliche Bewerbung
o Stellungnahme des Vereinsvorstandes
o Ablichtung: Leistungsurkunden, Sachkunde
o Verzichtserklärung auf finanzielle Ansprüche
o Verzichtserklärung bei Unfällen
o 5 Jahre Bindung als VDH-Richter im Verband
3. Aufnahmeprüfung
● Schriftliche Prüfung zu kynologischen Themen (orientiert am Ausbildungsleitfaden-ALF) sowie Inhalten der Prüfungsordnung
● Besprechung der Bewertungsrichtlinien sowie erste praktische Übungen im Rahmen einer simulierten Vereinsprüfung
● Teilnahme an Teilbereichen der Abschlussprüfung vorheriger VDH-Richteranwärter
● Bei Erfolg – Ernennung zum VDH-Richteranwärter
4. Anwartschaften
● Über LRO des Landeserverbandes wird ein erfahrener und geeigneter VDH-Richter Gebrauchshundsport als Patenrichter zugeordnet
● Gemeinsames Richten von Prüfungen/ Meisterschaften im Zeitraum von 1-2 Jahren
● Step by Step selbstständige Beurteilung & Besprechung der vorgeführten Hunde (unter Kontrolle vom beigestellten VDH-Richter GHS)
● Fertigung eines schriftlichen Berichts über den Prüfungsablauf sowie Begründung der vergebenen Wertnoten
● Mindestanzahl an Anwartschaften: 50 Hunde in verschiedenen Prüfungsstufen und Sparten (IGP, IBGH, FH) sowie 10 Hunde in der BH
5. Abschlussprüfung
● Durchgeführt gemeinsam von allen dhv-Verbänden unter Leitung einer Prüfungskommission
● Theoretische Prüfung mit umfangreichen Fragen aus den Bereichen Kynologie, Verbandsstruktur, Inhalte Prüfungsordnung
● Praktisches Richten einer simulierten Prüfung sowie Besprechung mehrerer Hunde in versch. Abteilungen
● Spontanvortrag eines zugelosten Themas
● Nach bestandener Theorie und Praxis – Ernennung zum VDH-Richter Gebrauchshundsport auf Probe (für die Dauer von 3 Jahren)